RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0138

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;

Rechtssatz

Bei einer Bescheidbehebung gem § 299 Abs 1 lit c BAO kommt es nicht auf der Oberbehörde unterlaufene Verfahrensmängel, sondern auf Verfahrensmängel jener Behörde an, deren Bescheid die Oberbehörde behebt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140138.X04

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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