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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es genügt nicht, die Frage nach dem Vorliegen einer Gefährdung lediglich in Hinblick auf jene Immissionen zu beantworten, die zu erwarten sind, wenn die Herstellung (Errichtung, Änderung) und der Betrieb einer Anlage genehmigt werden und die Anlage entsprechend der Genehmigung betrieben wird. Vielmehr hat die Bergbehörde bei der Beurteilung dieser Frage von der Situation auszugehen, die entsteht, wenn jene Immissionen zu der bereits vorhandenen Grundbelastung hinzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985040033.X02Im RIS seit
09.05.2005