RS Vwgh 1986/10/21 84/14/0102

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/10/05 82/14/0253 2

Stammrechtssatz

Eine Tätigkeit deren Schwergewicht in der Erstellung von Gutachten für Klienten zwecks Vorlage bei Banken und Bürgschaftseinrichtungen (Haftungsträgern) zur Erlangung von Krediten und Haftungsübernahmen besteht, begründet für sich allein noch keine Ähnlichkeit mit der Berufstätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140102.X01

Im RIS seit

21.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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