Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1982/10/05 82/14/0253 2Stammrechtssatz
Eine Tätigkeit deren Schwergewicht in der Erstellung von Gutachten für Klienten zwecks Vorlage bei Banken und Bürgschaftseinrichtungen (Haftungsträgern) zur Erlangung von Krediten und Haftungsübernahmen besteht, begründet für sich allein noch keine Ähnlichkeit mit der Berufstätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140102.X01Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016