Das Verkaufsanbot eines 75%igen Geschäftsanteiles an einer GmbH an den Gesellschafter, der einen 25%igen Geschäftsanteil (ohne Sperrminorität) innehat, an das der Anbietende befristet gebunden ist, macht den Empfänger des Anbotes während dieser Frist nicht zum Empfänger der angebotenen Anteile in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (Hinweis E 3.4.1984, 83/14/0143, E 13.5.1986, 83/14/0089, 0094).