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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Dem § 61 ForstG ist nicht zu entnehmen, dass bei der Errichtung einer Forststraße stets Sachverständige der Geologie und Wildbachverbauung und Lawinenverbauung beigezogen werden müssen.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070107.X03Im RIS seit
30.03.2006