RS Vwgh 1986/10/21 86/07/0107

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §52;
ForstG 1975 §61;

Rechtssatz

Dem § 61 ForstG ist nicht zu entnehmen, dass bei der Errichtung einer Forststraße stets Sachverständige der Geologie und Wildbachverbauung und Lawinenverbauung beigezogen werden müssen.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070107.X03

Im RIS seit

30.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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