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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Zuordnung einer Reise zum privaten oder beruflichen Bereich kann nur nach dem tatsächlichen und nicht nach einem möglichen anderen (Eventualreiseprogramm) Reiseprogramm erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140031.X03Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016