RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1986
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Die Zuordnung einer Reise zum privaten oder beruflichen Bereich kann nur nach dem tatsächlichen und nicht nach einem möglichen anderen (Eventualreiseprogramm) Reiseprogramm erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140031.X03

Im RIS seit

21.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten