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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Der von der Rechtsprechung geforderte nahe zeitliche Abstand zwischen der Hingabe des Heiratsgutes und der Eheschließung ist bei der Anschaffung einer Wohnung mit zwei und bei der Anschaffung nur längerfristig zu beschaffender Einrichtungsgegenstände mit einem Jahr begrenzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140023.X03Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012