RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0108

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25;
EStG 1972 §47 Abs3;

Rechtssatz

Die für die Annahme eines Dienstverhältnisses und damit von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich erforderliche Weisungsgebundenheit ist - vom Fall einer Sperrminorität abgesehen - nach dem E vom 9.12.1980, 1666, /79, VS VwSlg 5535 F/1980, regelmäßig bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu verneinen, wenn er mit mindestens 50 % am Stammkapital beteiligt ist. § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 idF BGBl 1981/620 sieht ab dem Jahre 1982 lediglich bei einer 25 % nicht übersteigenden Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft unter gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von diesen Grundsätzen unter Zuordnung der Bezüge der Gesellschafter zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140108.X04

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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