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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Unter den Begriff der "Bewirtung" fällt nicht nur das Verabreichen bzw Zurverfügungstellen von Speisen und Getränken, sondern auch die Kosten für die Unterkunftsgewährung an Geschäftsfreunde. Eine Wohnung ist auch dann nicht als zum notwendigen Betriebsvermögen zugehörig anzusehen, wenn sie bloß zeitweise Geschäftsfreunden als Unterkunft zur Verfügung gestellt wird (Hinweis E 12.5.1967, 1527/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140054.X03Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010