RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0046

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Rechtssatz

Hinsichtlich eines Antrages, über den noch nicht einmal das Finanzamt entschieden hat, ist keine Säumnisbeschwerde zulässig. Es müsste vorher ein Devolutionsantrag gestellt werden.

Schlagworte

Anrufung der obersten Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140046.X01

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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