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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Hinsichtlich eines Antrages, über den noch nicht einmal das Finanzamt entschieden hat, ist keine Säumnisbeschwerde zulässig. Es müsste vorher ein Devolutionsantrag gestellt werden.
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140046.X01Im RIS seit
21.10.1986