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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §34 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, warum im Beschwerdefall kein schweres Verschulden des Steuerberaters vorliegt: unentgeltliche Tätigkeit für nahen Angehörigen; Unterlassen einer Aufklärung des nahen Angehörigen über die Pflichten gemäß §§ 15, 20 VermögensteuerG in der irrigen Annahme, die Offenlegung sei bereits durch die Einkommensteuererklärung über Kapitaleinkünfte erfolgt; die Abgabenverkürzung wurde nicht für wahrscheinlich gehalten; der Steuerberater war gegenüber dem Finanzamt nicht als Vertreter ausgewiesen und erhielt daher auch keine behördlichen Sendungen für den Angehörigen, weshalb er über Aufforderungen seitens des Finanzamtes zur Einreichung einer Vermögensteuererklärung nicht informiert sein konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140096.X06Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010