RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0096

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §34 Abs1;
FinStrG §34 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, warum im Beschwerdefall kein schweres Verschulden des Steuerberaters vorliegt: unentgeltliche Tätigkeit für nahen Angehörigen; Unterlassen einer Aufklärung des nahen Angehörigen über die Pflichten gemäß §§ 15, 20 VermögensteuerG in der irrigen Annahme, die Offenlegung sei bereits durch die Einkommensteuererklärung über Kapitaleinkünfte erfolgt; die Abgabenverkürzung wurde nicht für wahrscheinlich gehalten; der Steuerberater war gegenüber dem Finanzamt nicht als Vertreter ausgewiesen und erhielt daher auch keine behördlichen Sendungen für den Angehörigen, weshalb er über Aufforderungen seitens des Finanzamtes zur Einreichung einer Vermögensteuererklärung nicht informiert sein konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140096.X06

Im RIS seit

21.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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