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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Rechtssatz
Aus einer bisher unzutreffenden Abgabenfestsetzung ist kein Anspruch auf weitere unzutreffende Abgabenfestsetzungen abzuleiten. Dies gilt gleichermaßen gegenüber dem Abgabepflichtigen wie gegenüber dem Abgabengläubiger.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X04Im RIS seit
21.10.1986