RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1986
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §114;
BAO §115;

Rechtssatz

Aus einer bisher unzutreffenden Abgabenfestsetzung ist kein Anspruch auf weitere unzutreffende Abgabenfestsetzungen abzuleiten. Dies gilt gleichermaßen gegenüber dem Abgabepflichtigen wie gegenüber dem Abgabengläubiger.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X04

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten