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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Der Grundsatz, daß es dem Steuerpflichtigen frei steht, seinen Betrieb mit Eigenmitteln oder Fremdmitteln zu finanzieren, sagt noch nichts darüber aus, ob Fremdmittel tatsächlich den Betrieb finanzieren und damit eine Betriebsschuld darstellen. Diese Frage ist vielmehr nach dem Schuldgrund zu beantworten: Die Schuld muß ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruhen, die den Betrieb betreffen, soll sie Betriebsschuld sein. Ein Bankkredit, der ausschließlich der Bezahlung privater Verbindlichkeiten (insbesondere von Pflichtteilschulden) dient, bewirkt keine Betriebsschuld.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140124.X01Im RIS seit
21.10.1986