RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0124

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6 Z3;

Rechtssatz

Der Grundsatz, daß es dem Steuerpflichtigen frei steht, seinen Betrieb mit Eigenmitteln oder Fremdmitteln zu finanzieren, sagt noch nichts darüber aus, ob Fremdmittel tatsächlich den Betrieb finanzieren und damit eine Betriebsschuld darstellen. Diese Frage ist vielmehr nach dem Schuldgrund zu beantworten: Die Schuld muß ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruhen, die den Betrieb betreffen, soll sie Betriebsschuld sein. Ein Bankkredit, der ausschließlich der Bezahlung privater Verbindlichkeiten (insbesondere von Pflichtteilschulden) dient, bewirkt keine Betriebsschuld.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140124.X01

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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