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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
In zeitlicher Hinsicht fällt eine solche Beitragsleistung allerdings erst in jenem Zeitpunkt (Kalenderjahr) zwangsläufig an, in dem sich für den Steuerpflichtigen die zwingende Notwendigkeit ergibt, für die als außergewöhnliche Belastung angesprochenen Kosten der vorzeitigen Beschaffung von Wohnraum (Einrichtungsgegenständen) aufzukommen (Hinweis E 6.11.1984, 84/14/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140023.X06Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012