RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0023

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

In zeitlicher Hinsicht fällt eine solche Beitragsleistung allerdings erst in jenem Zeitpunkt (Kalenderjahr) zwangsläufig an, in dem sich für den Steuerpflichtigen die zwingende Notwendigkeit ergibt, für die als außergewöhnliche Belastung angesprochenen Kosten der vorzeitigen Beschaffung von Wohnraum (Einrichtungsgegenständen) aufzukommen (Hinweis E 6.11.1984, 84/14/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140023.X06

Im RIS seit

21.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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