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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Der Anschaffung einer Wohnung ist deren Schaffung (Herstellung, Errichtung) gleichzuhalten. Dabei ist es nicht wesentlich, ob das dotationsberechtigte Kind oder das Schwiegerkind die Wohnung schafft. Wesentlich ist vielmehr, daß das Heiratsgut zur Anschaffung und Errichtung jener Wohnung hingegeben wird, welche dem Dotationsberechtigten und seinem Ehegatten nach der Verehelichung als gemeinsame eheliche Wohnung dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140023.X04Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
14.03.2012