RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0023

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Der Anschaffung einer Wohnung ist deren Schaffung (Herstellung, Errichtung) gleichzuhalten. Dabei ist es nicht wesentlich, ob das dotationsberechtigte Kind oder das Schwiegerkind die Wohnung schafft. Wesentlich ist vielmehr, daß das Heiratsgut zur Anschaffung und Errichtung jener Wohnung hingegeben wird, welche dem Dotationsberechtigten und seinem Ehegatten nach der Verehelichung als gemeinsame eheliche Wohnung dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140023.X04

Im RIS seit

21.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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