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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Auftrag zur Wahrnehmung der steuerlichen Agenden eines anderen ergibt sich noch nicht ohne weiters die Berechtigung für diesen eine Anzeige gem § 15 VermögensteuerG oder eine Vermögenserklärung gem § 20 dieses Gesetzes beim Finanzamt abzugeben, sondern - wurde der Auftrag angenommen - lediglich die Pflicht, den Auftraggeber über Anzeigepflicht und Erklärungspflicht aufzuklären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140096.X03Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
18.02.2010