Index
Baurecht - WienNorm
AVG §41 Abs1Rechtssatz
War die Kundmachung einer mündlichen Verhandlung an der Amtstafel angeschlagen und hat die Behörde den Bedarf nach einer Verlautbarung im Amtsblatt nicht dargetan, so ist der Bescheid, soweit er die Vorschreibung von Barauslagen für die Verlautbarung der Kundmachung im Amtsblatt betrifft, inhaltlich rechtswidrig.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050117.X01Im RIS seit
08.04.2022Zuletzt aktualisiert am
08.04.2022