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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0066Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070065.X10Im RIS seit
06.10.2004Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013