RS Vwgh 1986/10/21 86/07/0065

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/07/0066

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörden, inhaltliche Mängel von Parteieingaben aus der Welt zu schaffen. Auch eine Beratung von Verfahrensparteien oder anderen Beteiligten in materiellrechtlicher Hinsicht zählt nicht zu den Pflichten der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070065.X10

Im RIS seit

06.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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