RS Vwgh 1986/10/21 86/14/0138

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §200 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Das Finanzamt hat bei der Veranlagung von Amts wegen zu prüfen, ob sich die Frage nach der Einkunftsquelle (hier: Beteiligung als echter stiller Gesellschafter) bereits beantworten läßt oder nicht, bejahendenfalls in welcher Richtung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140138.X01

Im RIS seit

21.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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