RS VwGH Erkenntnis 1986/10/21 86/05/0113

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Veröffentlicht am 21.10.1986
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Rechtssatz

Die im baupolizeilichen Auftragsverfahren erforderlichen Ermittlungen können nicht in das Stadium des Vollstreckungsverfahren verschoben werden, da von diesen Ermittlungen die Rechtmäßigkeit eines erlassenen Bauauftrages abhängt.

Im RIS seit
09.12.2005
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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