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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Rechtssatz
Der Tatbestand der Veräußerung iS des § 24 Abs 1 EStG 1972 wird nicht schon mit dem Abschluß des Rechtsgeschäftes (Verpflichtungsgeschäftes), sondern erst mit dessen Erfüllung durch den Veräußerer verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140021.X08Im RIS seit
21.10.1986