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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3 impl;Rechtssatz
Die Behörde hat im Rahmen der Manuduktionspflicht einer Verfahrenspartei nicht jede erdenkbare Einwendung gegen ein Projekt vorzuschlagen.
Schlagworte
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Manuduktionspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens ManuduktionspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986070107.X01Im RIS seit
30.03.2006