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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde hat im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf alle vom Abgabepflichtigen substantiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen einzugehen, auch wenn ihre Richtigkeit erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984140102.X02Im RIS seit
21.10.1986Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016