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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0113 E 21. Oktober 1986 RS 3Stammrechtssatz
Die im baupolizeilichen Auftragsverfahren erforderlichen Ermittlungen können nicht in das Stadium des Vollstreckungsverfahren verschoben werden, da von diesen Ermittlungen die Rechtmäßigkeit eines erlassenen Bauauftrages abhängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050114.X03Im RIS seit
09.12.2005