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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §188;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 3Stammrechtssatz
Die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides des FA durch die Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft ist einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht deshalb unbillig, weil die fragliche Einkunftsquelle ihrer Art nach keine einheitliche und gesonderte Feststellung gem § 188 BAO erlaubt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986140138.X03Im RIS seit
21.10.1986