RS Vwgh 1986/10/22 85/13/0071

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §25;
EStG 1972 §29 Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1987/10, 115;

Rechtssatz

Das vom Arbeitgeber der Gattin des Arbeitnehmers eingeräumte Nutzungsrecht und Gebrauchsrecht an der Dienstwohnung nach dem Ableben des Arbeitnehmers ist ein Vertrag zugunsten Dritter, sodaß die für den Verzicht der Gattin auf dieses Recht eingeräumte Recht ungeachtet der Wurzel im Dienstverhältnis des Gatten der Gattin zuzurechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130071.X03

Im RIS seit

22.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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