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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;Beachte
Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27;Rechtssatz
Nach § 112 Abs 1 BDG 1979 ist Tatbestandsvoraussetzung für die Suspendierung, dass durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090049.X04Im RIS seit
09.06.2006Zuletzt aktualisiert am
19.03.2013