RS Vwgh 1986/10/22 86/09/0049

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1 idF 1983/137;

Beachte

Besprechung in:ÖffD 1987/6, S27;

Rechtssatz

Nach § 112 Abs 1 BDG 1979 ist Tatbestandsvoraussetzung für die Suspendierung, dass durch die Belassung des Beamten im Dienst wegen der Art der ihm zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090049.X04

Im RIS seit

09.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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