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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1661/79 E 15. April 1980 VwSlg 5471 F/1980 RS 1Stammrechtssatz
Ist der Kommanditist einer KG nach dem Gesellschaftsvertrag nach Leistung der bedungenen Einlage in keinem Fall zu irgendeiner Nachschußpflicht verhalten, so sind die ihm vertraglich angelasteten und von seinem Kapitalkonto (bzw einem besonderen Verrechnungskonto) abgebuchten Verlustanteile an der KG insoweit dem Komplementär zuzurechnen, als sie die Kommanditeinlage übersteigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130153.X01Im RIS seit
04.04.2006Zuletzt aktualisiert am
29.07.2009