RS Vwgh 1986/10/22 86/11/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1986
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/11/0024 E 7. Mai 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Wohlverhalten während eines anhängigen Strafverfahrens ist im Allgemeinen von minderem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb eines solchen Verfahrens. (Hinweis auf E vom 28.6.1983, 82/11/0125)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986110083.X01

Im RIS seit

06.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten