Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Behörde ist an ein rechtskräftiges Straferkenntnis gebunden und kann daher die davon betroffene Vorfrage nicht gemäß § 38 AVG 1950 selbstständig lösen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986110057.X01Im RIS seit
05.09.2006