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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §17 Abs2;Rechtssatz
Das "Ausführen" von Lohngeldern in der Höhe bis S 500.000,-- jeweils an einem Freitag vormittags an verschiedene Arbeitsplätze in Wien und NÖ begründet für sich noch keinen Bedarf iSd § 17 Abs 2 erster Satz WaffenG 1967. Es wäre in einem solchen Fall von der Partei darzulegen und nachzuweisen, dass die Transporte auf Grund der konkreten Umstände mit einer "qualifizierten" Gefahr verbunden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985010197.X01Im RIS seit
22.02.2005