RS Vwgh 1986/10/22 86/13/0092

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Die Entscheidung, ob ein Fall einer Mitunternehmerschaft vorliegt und diese für die Annahme einer "unechten" stillen Gesellschaft erforderlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen Vereinbarungen für den Fall der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu beurteilen (Hinweis E 21.1.1986, 84/14/0057, 11.2.1970, 819/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986130092.X01

Im RIS seit

22.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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