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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Rechtssatz
Die Entscheidung, ob ein Fall einer Mitunternehmerschaft vorliegt und diese für die Annahme einer "unechten" stillen Gesellschaft erforderlichen Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, insbesondere aus den vertraglichen Vereinbarungen für den Fall der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zu beurteilen (Hinweis E 21.1.1986, 84/14/0057, 11.2.1970, 819/69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986130092.X01Im RIS seit
22.10.1986Zuletzt aktualisiert am
30.03.2018