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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §34 Abs1;Rechtssatz
Eine Abgabenverkürzung bewirkt, wer der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 80 EStG 1972 nicht nachkommt (Verletzung einer Anzeigepflicht) und Lohnsteuer, sowie Dienstgeberbeiträge nicht fristgerecht abführt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die verkürzten Abgaben vom Finanzamt zunächst im Schätzungsweg (zum Teil sogar überhöht) ermittelt wurden und im Zuge von Lohnsteuerprüfungen ohne Schwierigkeiten in ihrer tatsächlichen Höhe festgesetzt werden konnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1983130055.X01Im RIS seit
22.10.1986