RS Vwgh 1986/10/22 83/13/0055

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §34 Abs1;

Rechtssatz

Eine Abgabenverkürzung bewirkt, wer der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 80 EStG 1972 nicht nachkommt (Verletzung einer Anzeigepflicht) und Lohnsteuer, sowie Dienstgeberbeiträge nicht fristgerecht abführt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die verkürzten Abgaben vom Finanzamt zunächst im Schätzungsweg (zum Teil sogar überhöht) ermittelt wurden und im Zuge von Lohnsteuerprüfungen ohne Schwierigkeiten in ihrer tatsächlichen Höhe festgesetzt werden konnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1983130055.X01

Im RIS seit

22.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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