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L87908 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
Geschwindigkeitsbeschränkung A 14 Rheintalautobahn 1985;Rechtssatz
Die Überschreitung einer verordneten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um etwa ein Drittel (mit Radar festgestellte Geschwindigkeit: 132 km/h) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften der StVO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020063.X04Im RIS seit
23.10.1986