RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0063

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

L87908 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung Nachtfahrverbot
Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

Geschwindigkeitsbeschränkung A 14 Rheintalautobahn 1985;
StVO 1960 §52 Z10a;
VStG §19;

Rechtssatz

Die Überschreitung einer verordneten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um etwa ein Drittel (mit Radar festgestellte Geschwindigkeit: 132 km/h) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vorschriften der StVO dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020063.X04

Im RIS seit

23.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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