RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0111

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Pupillenreaktion als "mäßig prompt", die eher dem trägen Bereich zuzurechnen ist, ist bei der "Gesamtheit der Symptome" einzubeziehen.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Pupillenreaktion

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020111.X07

Im RIS seit

21.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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