RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0096

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Der Tatort "Wien 13, Wientalstraße Höhe Umspannwerk bzw Steckhovengasse 25" ist unklar. Es ist nicht erkennbar, WO die Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben soll (Wientalstraße Höhe Umspannwerk oder Steckhovengasse 25 oder zwischen diesen beiden Punkten, mehr als 3 km voneinander entfernt).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020096.X02

Im RIS seit

21.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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