RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0098

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §51;
AVG §69 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0900/67 E 24. Jänner 1968 RS 1

Stammrechtssatz

In dem eine Verwaltungsstrafsache betreffenden Wiederaufnahme des Verfahrens, findet das Verwaltungsstrafgesetz 1950 Anwendung. Gemäß § 24 VStG 1950 schließt dies die Anwendung des § 51 AVG 1950 über die Vernehmung von Beteiligten zu Beweiszwecken in einem solchen Verfahren aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020098.X06

Im RIS seit

22.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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