RS Vwgh 1986/10/23 85/08/0196

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AVG §39 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Im Falle einer schon in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit ist das Einkommen im Sinne des § 12 Abs 6 lit c AlVG so zu ermitteln, dass 1/12tel der Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aus der selbstständigen Tätigkeit herangezogen wird. Diese Einkünfte sind im Wege einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung (§ 4 Abs 3 EStG 1972) zu ermitteln. Dabei hat der Betreffende gem seiner Mitwirkungspflicht alle in Betracht kommenden Unterlagen dem Arbeitsamt vorzulegen, das - gegebenenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen - den Gewinn in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aus der selbstständigen Tätigkeit feststellen muss.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985080196.X01

Im RIS seit

06.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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