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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;Rechtssatz
Im Falle einer schon in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit ist das Einkommen im Sinne des § 12 Abs 6 lit c AlVG so zu ermitteln, dass 1/12tel der Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aus der selbstständigen Tätigkeit herangezogen wird. Diese Einkünfte sind im Wege einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung (§ 4 Abs 3 EStG 1972) zu ermitteln. Dabei hat der Betreffende gem seiner Mitwirkungspflicht alle in Betracht kommenden Unterlagen dem Arbeitsamt vorzulegen, das - gegebenenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen - den Gewinn in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt der Arbeitslosigkeit aus der selbstständigen Tätigkeit feststellen muss.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080196.X01Im RIS seit
06.10.2005