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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Tatsache, dass ein zivilgerichtliches Verfahren mit dem Begehren, das für das Bauverfahren relevante Baugrundstück zurückzugeben, anhängig und im Grundbuch angemerkt ist, begründet keine Parteistellung des Klägers, zumal der Beklagte weiterhin grundbücherlicher Eigentümer ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060031.X02Im RIS seit
29.06.2005Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009