RS Vwgh 1986/10/23 85/06/0031

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §7 Abs1 Z1 lita idF 1983/108;
BauRallg;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass ein zivilgerichtliches Verfahren mit dem Begehren, das für das Bauverfahren relevante Baugrundstück zurückzugeben, anhängig und im Grundbuch angemerkt ist, begründet keine Parteistellung des Klägers, zumal der Beklagte weiterhin grundbücherlicher Eigentümer ist.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060031.X02

Im RIS seit

29.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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