RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0327/69 E 16. Juni 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Polizeiarzt ist schon auf Grund seiner wissenschaftlichen Studien und vor allem seiner Berufserfahrung die nötige Sachkenntnis zuzumuten, auf Grund von Symptomen zu beurteilen, ob der Untersuchte sich in einem derartigen durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, daß sein Blutalkoholgehalt mindestens 0,8 Promille erreicht, oder diese Symptome auf einen Kollapszustand zurückzuführen seien.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020111.X05

Im RIS seit

21.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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