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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2a;Rechtssatz
An der Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der 10. StVO-Novelle, BGBl Nr 174/1983 nichts geändert. Die im § 89 a Abs 2 a StVO 1960 demonstrativ aufgezählten, eine Abschleppung rechtfertigenden Tatbestände, schließen es nicht aus, die zu § 89 a in der Fassung vor der 10. Novelle geprägten Rechtsätze auch auf nach dem Inkrafttreten der 10. Novelle konkretisierte Sachverhalte anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020114.X03Im RIS seit
26.07.2005