RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0114

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2a;

Rechtssatz

An der Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der 10. StVO-Novelle, BGBl Nr 174/1983 nichts geändert. Die im § 89 a Abs 2 a StVO 1960 demonstrativ aufgezählten, eine Abschleppung rechtfertigenden Tatbestände, schließen es nicht aus, die zu § 89 a in der Fassung vor der 10. Novelle geprägten Rechtsätze auch auf nach dem Inkrafttreten der 10. Novelle konkretisierte Sachverhalte anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020114.X03

Im RIS seit

26.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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