RS Vwgh 1986/10/23 85/02/0251

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs6;
AVG §71;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden ist (Hinweis E 3.10.1977, 2583, 2623/76; E 23.3.1983, 83/03/0059, 0068).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985020251.X02

Im RIS seit

23.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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