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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs6;Rechtssatz
Der VwGH hält an seiner Rechtsansicht fest, daß die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden ist (Hinweis E 3.10.1977, 2583, 2623/76; E 23.3.1983, 83/03/0059, 0068).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985020251.X02Im RIS seit
23.10.1986Zuletzt aktualisiert am
30.08.2011