RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
VStG §47 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Zulässigkeit von Strafverfügungen, welche unter Verwendung automationsunterstützter Datenverarbeitung ausgefertigt werden.

Schlagworte

Ausfertigung mittels EDV

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020092.X01

Im RIS seit

21.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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