RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1986
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 litc;
StVO 1960 §18 Abs1;

Rechtssatz

Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass bei dichtem Kolonnenverkehr zu Beginn eines Überholvorganges eine Behinderung anderer Fahrzeuge beim späteren Einordnen nicht ausgeschlossen werden kann. Darauf, dass das Einordnen schließlich tatsächlich möglich war, kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020097.X08

Im RIS seit

23.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten