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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §16 Abs1 litc;Rechtssatz
Es entspricht der allgemeinen Erfahrung, dass bei dichtem Kolonnenverkehr zu Beginn eines Überholvorganges eine Behinderung anderer Fahrzeuge beim späteren Einordnen nicht ausgeschlossen werden kann. Darauf, dass das Einordnen schließlich tatsächlich möglich war, kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020097.X08Im RIS seit
23.10.1986