RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0065

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Unzulässigkeit der Deutung der Stellungnahme zur Frage, ob eine Berufung verspätet erhoben wurde, als WE-Antrag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020065.X01

Im RIS seit

14.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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