RS Vwgh 1986/10/23 85/06/0031

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauPolG Slbg 1973 §7 Abs1 Z1 lita idF 1983/108;
BauRallg;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §25 Abs3 idF 1982/087;

Rechtssatz

Die Ansicht der Bf, dass bei Bauten mit einem umbauten Raum von über 300 cbm den Eigentümern benachbarter Grundstücke, auch wenn die Entfernung der Grundstücksgrenzen den sich aus § 25 Abs 3 BGG ergebenden Maßen entspricht, Parteistellung zukomme, wenn ihre Grenzen mehr als 15 m entfernt sind, widerspricht dem klaren Wortlaut des § 7 Abs 1 lit a BauPolG.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985060031.X01

Im RIS seit

29.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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