RS Vwgh 1986/10/23 86/02/0111

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Veröffentlicht am 23.10.1986
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die fehlende spezielle Bezugnahme auf die Reaktionsfähigkeit des Untersuchten durch den Arzt hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Schlüssigkeit der Begutachtung, wenn die übrigen festgestellten Symptome zur Beurteilung ausreichten (hier reichten diese Symptome in ihrer Gesamtheit aus; Hinweis E 10.12.1980, 1679/79).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986020111.X06

Im RIS seit

21.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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