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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die fehlende spezielle Bezugnahme auf die Reaktionsfähigkeit des Untersuchten durch den Arzt hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Schlüssigkeit der Begutachtung, wenn die übrigen festgestellten Symptome zur Beurteilung ausreichten (hier reichten diese Symptome in ihrer Gesamtheit aus; Hinweis E 10.12.1980, 1679/79).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020111.X06Im RIS seit
21.09.2005