RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0218

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung einer Behörde kann der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in die Richtung unterzogen wurden, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei jener Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren, d. h. ob sie unter anderem den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen. (Hinweis auf E VS vom 3.10.1985, 85/02/0053)

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170218.X07

Im RIS seit

27.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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