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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Die Beweiswürdigung einer Behörde kann der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in die Richtung unterzogen wurden, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei jener Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren, d. h. ob sie unter anderem den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen. (Hinweis auf E VS vom 3.10.1985, 85/02/0053)
Schlagworte
Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel)Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984170218.X07Im RIS seit
27.04.2005Zuletzt aktualisiert am
18.07.2012