RS Vwgh 1986/10/24 84/17/0154

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Veröffentlicht am 24.10.1986
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
LAO NÖ 1977 §161 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen bleibt der Fälligkeitstag unberührt; es wird lediglich der Zeitpunkt der Errichtung der Abgabenschuld hinausgeschoben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984170154.X03

Im RIS seit

24.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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