RS Vwgh 1986/10/27 86/12/0163

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Veröffentlicht am 27.10.1986
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/12/0164

Rechtssatz

Das Vergessen des Tages der Zustellung eines Bescheides und der Besuch eines Rechtsanwaltes erst nach Ablauf der Beschwerdefrist stellen kein "Versehen minderen Grades" dar, weil dieses Verhalten auffallende Sorglosigkeit offenbart.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986120163.X02

Im RIS seit

19.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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