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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/12/0164Rechtssatz
Das Vergessen des Tages der Zustellung eines Bescheides und der Besuch eines Rechtsanwaltes erst nach Ablauf der Beschwerdefrist stellen kein "Versehen minderen Grades" dar, weil dieses Verhalten auffallende Sorglosigkeit offenbart.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986120163.X02Im RIS seit
19.09.2006Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016